AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Immobilien
Gültig für Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG sowie SBO Immobilien GbR: Die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG sowie SBO Immobilien GbR, Schleuse 1a, 21762 Otterndorf, Deutschland, stellt ihre Leistungen und Angebote ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihres Angebots zur Verfügung. Für andere Geschäftsbereiche der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG sowie SBO Immobilien GbR gelten ggf. abweichende, ergänzende Geschäftsbedingungen.
Alle Angebote der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG sowie SBO Immobilien GbR sind unverbindlich und freibleibend, eine Gewährleistung für die Vollständigkeit sowie Richtigkeit wird nicht übernommen.
Das Angebot der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG sowie SBO Immobilien GbR ist nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Mündliche Absprachen und Zusagen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Es gilt deutsches Recht.
Die SBO Immobilien GbR tritt nur als Vermieter/Verpächter auf, die gesetzlichen Regelungen sind im BGB vorgegeben.
Der Gerichtsstand ist Otterndorf.
Stand: Dezember 2020
AGB Sicherheit
Die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG erbringt und vermittelt Sicherheitsdienstleistungen gemäß § 34a GewO.
Weisungsrecht
Die Auswahl der Mitarbeiter und das Weisungsrecht liegen – ausgenommen bei Gefahr im Verzuge – allein bei der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG . Der Auftraggeber wird davon absehen, die von der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG gestellten oder vermittelten Mitarbeiter in den eigenen Betrieb einzugliedern oder ihnen Weisungen zu erteilen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt der Auftraggeber die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG von dadurch entstehenden Nachteilen frei.
2. Buchung von Sicherheitskräften
Die Mindestbuchungszeit beläuft sich auf drei aufeinanderfolgende Stunden. Wenn weniger Stunden abgeleistet werden müssen, so hat der Auftraggeber trotzdem den Preis zu bezahlen, als wären die drei Stunden voll abgeleistet worden. Abgerechnet werden nur volle Stunden.
3. Dienst-/Alarmanweisung
Die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG wird – abgestimmt auf die betrieblichen Belange des Auftraggebers – eine schriftliche Dienst-/Alarmanweisung ausarbeiten, in der die näheren Bestimmungen über Rundgänge, Kontrollen oder sonstige Dienstvorrichtungen, die vorgenommen werden müssen, festgelegt werden. Die Dienst- /Alarmanweisung ist vom Auftraggeber durch Unterschrift zu genehmigen und wird Vertragsbestandteil.
(II) Änderungen und Ergänzungen der Dienst-/Alarmanweisung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(III) Soweit unvorhergesehene Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstvorrichtungen Abstand genommen werden.
4. Bekleidung und Ausrüstung
(I) Die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG stattet die eingesetzten Kräfte für den Einsatz adäquat aus.
(II) Ausrüstungsgegenstände wie Wächterkontrollsysteme und andere Kontrollsysteme, Schusswaffen, Funkgeräte, Kraftfahrzeuge usw. werden auf entsprechende Anforderung hin und bei behördlicher Zustimmung, gegen ein gesondert zu entrichtendes Entgelt zur Verfügung gestellt.
5. Aufenthaltsräume
Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für die von der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG vermittelten Sicherheitskräfte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass für die Benutzung der Räume sowie für die Begehung des Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.
6. Haus- und Festnahmerecht
Der Auftragnehmer überträgt die ihm zustehenden Haus- und Festnahmerechte während der Kontrollen auf die von der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG gestellten oder vermittelten Sicherheitskräfte.
7. Schlüssel- und Notfallvorschriften:
Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
(II) Der Auftraggeber gibt der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG Namen und Anschriften sowie die Reihenfolge der im Falle einer Gefährdung des Objekts – auch nachts – telefonisch zu benachrichtigenden Mitarbeiter bekannt. Änderungen müssen der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG umgehend mitgeteilt werden. Diese werden in die bestehende Dienst- /Alarmanweisung aufgenommen.
8. Ausführung durch andere Unternehmen
Die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG darf sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer, gemäß § 34 GewO zugelassener Unternehmen, bedienen.
9. Höhere Gewalt
(I) Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
(II) Im Fall der Unterbrechung ist die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
10. Verzug
(I) Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG nebst ihrer Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
(II) Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Vertragsleistungen in Verzug, so kann die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG bleibt jedoch nachgelassen, die Höhe ihres Anspruchs auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung nicht im einzelnen darzulegen und statt dessen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Sicherungsstunde einen Betrag von 30 % des Stundenverrechnungssatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat allerdings das Recht nachzuweisen, dass der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG durch den Annahmeverzug kein Schaden oder nur ein Schaden in geringer Höhe entstanden ist.
11. Rechtsnachfolge
(I) Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers abgestellt war.
(II) Durch Rechtsveränderungen im Bereich der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG wird der Vertrag nicht berührt.
12. Loyalitätsklausel
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter, die die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG zur Erledigung ihrer Sicherheitsaufgaben im Betrieb des Auftraggebers einsetzt, während der Laufzeit des Vertrages und sechs Monate nach Beendigung des Vertrages abzuwerben und für Aufgaben in seinem Unternehmen einzusetzen. Verstößt der Auftraggeber oder einer seiner Vertreter dagegen, so verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- Euro für jeden abgeworbenen Arbeitnehmer zu zahlen.
13. Haftung und Haftungsbegrenzung
(I) Die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht für Schäden, die durch grobes Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern verursacht werden, sondern die von ihr vermittelten Erfüllungsgehilfen bzw. Firmen. Beruht die Verursachung auf einfacher (leichter) Fahrlässigkeit, haften die von der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG beauftragten Firmen dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG selber ist von sämtlichen Haftungen freigestellt.
(II) Obliegt der von der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG gestellten Kräfte oder vermittelten Sicherheitsfirma ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen (leichten) Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, der dem Versicherungsvertrag des Erfüllungsgehilfen vermerkte Haftungshöchstsummen entspricht.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei durch die von der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG vermittelten Sicherheitsfirmen verursachten Körper- und Gesundheitsschäden, oder dem der von der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG vermittelten Sicherheitsfirmen verursachten Verlust des Lebens des Auftragsgebers.
Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden sowie Schäden aus produktionsbezogenen Tätigkeiten. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der von der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG gestellten oder vermittelten Sicherheitskräfte in keinem Zusammenhang stehen, wie z. B. die Übernahme der Streupflicht bei Glatteisgefahr, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen.
(III) Benutzen die von der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG gestellten oder vermittelten Sicherheitskräfte ein Kraftfahrzeug des Auftraggebers, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150,- Euro auf seine Kosten abzuschließen. Die Haftung der von der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG gestellten oder vermittelten Sicherheitskräfte für Schäden an dem Kraftfahrzeug ist auf diese vereinbarte Selbstbeteiligung von 150,- Euro begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber entgegen seiner Verpflichtung keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat.
(IV) Die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG sowie von der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG vermittelte Sicherheitsfirmen haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Alarmgaben mit privaten Übertragungseinrichtungen über Kommunikationsnetze mangels Herstellung der Verbindung oder Übermittlung der Meldungen nicht weitergeleitet werden. Ansprüche gegen den Netzbetreiber bleiben hiervon unberührt.
Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
(I) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber der von der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG gestellten oder vermittelten Sicherheitskräfte geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadenersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
(II) Der Haftpflichtanspruch erlischt ferner, wenn ihn der Auftraggeber im Falle der Ablehnung durch die von der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG vermittelten Sicherheitskräfte oder deren Versicherungsgesellschaft nicht binnen 3 Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend gemacht hat.
14. Zahlung des Entgelts
(I) Entgelt für Leistungen aus den Verträgen im Rahmen der Alarmaufschaltungen, Funkstreifendienste oder sonstigen Pauschalabrechnungen ist – soweit nichts anderes vereinbart wurde – monatlich im voraus bis zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen.
(II) Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres wird ein Feiertagszuschlag von 100 % in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den tariflichen oder gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet.
15. Preisänderung
(I) Im Falle der Veränderungen von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-,Mantel- oder sonstiger Tarifverträge oder gesetzlicher Veränderungen, erhöhen sich die Sicherungsgebühren um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht werden, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(II) Bei Alarmaufschaltungen entstehen einmalige Anschlussgebühren. Zusätzliche laufende, vom Auftraggeber zu tragende Gebühren entstehen durch die Inanspruchnahme von angemieteten Standardfestverbindungen oder anderen Anschlussarten des Netzanbieters. Diese Kosten, sowie die Aufwendungen aufgrund möglicher Änderungen an der Übertragungsanlage sind vom Auftraggeber zu tragen bzw. werden dem Auftraggeber als durchlaufender Posten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr und der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
(III) Die aufgrund von Rufnummern- und Kennzahlenänderungen oder Hörtonänderungen des Wahlsystems notwendig werdenden Änderungen an den Kommunikationsnetzeinrichtungen des Auftraggebers sind , ungeachtet der Ursache, von diesem auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu veranlassen und durchzuführen.
16. Vertragsbeginn, Vertragsänderungen
(I) Der Vertrag wird mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung bei dem Auftraggeber rechtswirksam, spätestens jedoch, wenn die vereinbarte Dienstleistung ausgeführt wird.
(II) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, läuft der Vertrag auf zwei Jahre. Wird er nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit jeweils um 1 Jahr.
(III) Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG.
17. Vertragswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
18. Gerichtsstand und Erfüllungsort
(I) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens Otterndorf.
(II) Abweichend von der vorstehenden Gerichtsstandsvereinbarung ist die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen.
(III) Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
19. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ändern sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weist die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG unter Übersendung einer geänderten Fassung auf die Änderungen hin, so gelten die Änderungen als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dieser nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hinweisen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels.
Stand: Dezember 2020
AGB Events
Allgemeines
Für alle Leistungen der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG (sowie durch diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gebuchten Unternehmen ) zwischen dem Kunden und der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Event-Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (kompletter Leistungsumfang) sowie deren Vergütung festgehalten werden oder auch die durch die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG erfolgte Erfüllungszusage. Die Angebote der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG sind freibleibend.
3. Event-Leistungsumfang
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
3.3. Soweit die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, Technik, zusätzlichem Personal, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co.
4. Event-Leistung und Honorar
4.1. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
4.2. Die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von 50 % zu verlangen.
4.3. Kostenvoranschläge der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG sind unverbindlich.
5. Präsentation
Erhält die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die bei der Konzeptpräsentation anfallenden Präsentationskosten werden nach Aufwand berechnet und dementsprechend abgerechnet. Sie sind auch dann an die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG zu bezahlen, wenn keine Auftragserteilung an die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG erfolgt. Bei Auftragserteilung an die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG werden diese Kosten anteilig angerechnet
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
6.1. Alle Leistungen der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG (z.B. Ideen, Konzepte und Präsentationen für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG . Alle Urheberrechte verbleiben gesamt bei der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG , die auch nach Beendigung des Projektes sämtliche Fotografien und Bild- & Tonaufzeichnungen für eigene Zwecke frei verwenden kann. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG darf der Kunde die Leistungen der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
6.2. Änderungen von Leistungen der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
6.3. Für die Nutzung von Leistungen der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG , die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG erforderlich. Dafür steht der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte des Konzepts oder auch nur Teilen davon sowie anderer gestalterischer und planerischer Leistungsvorschläge stehen ausnahmslos der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG zu. Das Nutzungsrecht des Auftraggebers beschränkt sich inhaltlich und zeitlich auf den erteilten Auftrag. Vor, während und nach Beginn des erteilten und durch die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG oder ihre Erfüllungsgehilfen durchgeführten Auftrages ist eine anderweitige Verwendung der Leistungen, insbesondere des Konzepts und der Präsentation der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG durch entweder den Auftraggeber selbst oder die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung durch die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG untersagt. Im Falle der Missachtung der Rechte der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadensersatz- und/oder Nutzungsentschädigungen, welche anhand der Kosten der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG , den eventuell ersparten Aufwendungen des Auftraggebers, dem Auftragswert und/oder eines eventuell erzielten Gewinns zu bemessen sind, innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung an die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG zu zahlen.
7. Kündigung
7.1. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung:
- bis zu 8 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 25 % des vereinbarten Honorars
- bis zu 5 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars
- ab 4 Monate vor dem Veranstaltungstermin = 100 % des vereinbarten Honorars.
- in jedem Fall aber sind die bereits entstandenen Kosten zu ersetzen.
7.2. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
7.3. Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.
8. Haftung
8.1. Die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
8.2. Die Haftung von der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
8.3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
8.4. Soweit der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
8.5. Der Kunde (Auftraggeber) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Auftragsgeberhaftpflicht in ausreichender Höhe abzuschließen.
8.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit von der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG oder einem der Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestelltem Material und Gerätschaften sorgfältig umzugehen. Beschädigungen werden sofort durch den Auftraggeber bezahlt.
9. Zahlung / Kosten
9.1. Rechnungen der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten. über dem Basiszinsatz als vereinbart.
9.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
9.3. Gebühren / Anmeldungen
Bei Projekten entstehende öffentliche Abgaben und Gebühren sowie Ausländersteuer, GEMA-Gebühren, Künstlersozialabgaben usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für die Anmeldung, die rechtzeitige Zahlung der Abgaben sowie für behördliche Genehmigungen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Im Falle des Unterlassens hat der Auftraggeber die anfallenden Geldstrafen zu zahlen. Eine Verrechnung mit anderen Forderungen gegenüber der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG , deren Erfüllungsgehilfen oder einem der anderen Vertragspartner ist nicht möglich.
2. Die für die Durchführung des Projekts notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber innerhalb eines vereinbarten Zeitpunkts der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellt.
10. Gewährleistung und Schadenersatz
10.1. Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich (innerhalb von 5 Werktagen nach Leistung durch die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG) schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
10.2. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG beruhen.
10.3. Schadenersatz bei höherer Gewalt
Krieg, Bürgerkrieg, Exportbeschränkungen bzw. Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen und ähnliche Ereignisse, welche der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, gelten als höhere Gewalt und befreien die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG für die Dauer ihres Vorliegens und einen annehmbaren Zeitraum im Anschluss, von der Pflicht zur rechtzeitigen Abnahme und Leistungserbringung. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich hierüber zu benachrichtigen und ihre Verpflichtung den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Tritt der Auftraggeber aufgrund des Aufschubs von dem Vertrag zurück, hat er die bereits erbrachte Vorleistung durch die Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG zu vergüten.
11. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Otterndorf vereinbart.
13. Nebenabreden / Schriftform
13.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
13.2. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
13.3. Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Schider Service Gruppe GmbH & Co. KG abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
Stand: Dezember 2020